Antrag: AfD Verbotsantrag
Antrag: AfD Verbotsantrag
Antragsteller/in: Abteilung 12/06 Lübars, Waidmannslust, Wittenau
Resolution
Die Mitgliederversammlung der Abteilung Lübars/Waidmannslust/Wittenau möge beschließen,
die Kreisdelegiertenversammlung der SPD Reinickendorf möge beschließen,
der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen,
der Bundesparteitag der SPD möge beschließen:
Die AfD wird verboten, da sie entsprechend Artikel 21 des Grundgesetzes ihren Zielen nach sowie dem Verhalten Ihrer Anhänger darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen und den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Die sozialdemokratischen Mitglieder*innen in den Landesregierungen über den Bundesrat sowie Bundesregierung und Bundestag werden aufgefordert, beim Vorliegen einer hinreichenden Beweisgrundlage für ein Parteiverbot Verbotsanträge beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.
Die Bundesregierung soll eng mit dem Bundesrat und Bundestag zusammenarbeiten und anstreben, den Verbotsantrag gemeinsam zu stellen.
Begründung:
Die Verfassungsfeindlichkeit der AfD ist seit Jahren bekannt und wird fortlaufend dokumentiert. Eine wehrhafte Demokratie sollte niemals ein Parteienverbot von rein taktischen Erwägungen abhängig machen.
Status des Antrags:
Beschlossen von der Abteilung
Vorlage zum Beschluss in der Kreisdelegiertenversammlung (09/2024)
Beschluss: Erledigung
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AfD Verbotsantrag redaktionelle Fassung