Antrag: Artikel 18 GG; Grundrechte verwirken

Veröffentlicht von Filippo Soro 18. Mai 2024

Antragsteller/in: Abteilung 12/06 Lübars, Waidmannslust, Wittenau

Die Mitgliederversammlung der SPD-Abteilung Lübars/Waidmannslust/Wittenau,
die Kreisdelegiertenversammlung der SPD-Reinickendorf,
der Landesparteitag der SPD-Berlin,
der Bundesparteitag der SPD möge beschließen:

Forderung:
Die SPD-Fraktion im Bundestag, sowie die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung und in den Landesregierungen werden aufgefordert, das Instrument des Artikels 18 des Grundgesetzes (Verwirkung von Grundrechten) aktiv einzusetzen und in geeigneten Fällen entsprechende Anträge beim BVerfG zu stellen.

Begründung:
Es heißt in Artikel 18 des Grundgesetzes:
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Die oben genannten Antragsteller bekräftigen ihren Willen die Mittel der wehrhaften Demokratie jederzeit einzusetzen.

Status des Antrags:
Beschlossen in der Kreisdelegiertenversammlung Reinickendorf (KDV)

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