Antrag: Erbschaftssteuer reformieren
Antrag: Erbschaftssteuer reformieren
Antragsteller/in: Wolfgang Scholl, Darrell Kanngießer, Abteilung LüWaWi 12/06
Die SPD Abteilung LüWaWi 12/06 möge beschließen,
die Kreisdelegiertenversammlung Reinickendorf möge beschließen,
der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen,
der Bundesparteitag der SPD möge beschließen,
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag sowie die Mitglieder der SPD in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für eine Reform der Erbschaftssteuer einzusetzen. Hierbei sollen Beträge jenseits eines festzulegenden Freibetrags von beispielsweise 1 Mio. Euro (und eines selbst genutzten Hauses) zur Hälfte in ein staatlich verwaltetes Sondervermögen „Chancengleichheit durch Bildung“ überführt werden, in die 10 Jahre lang pro Jahr 5% eingezahlt werden.
Begründung:
2022 wurden 101,4 Milliarden Euro zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer veranlagt, zu zahlen waren davon nur 10,4 Milliarden. Bei einer Steuer nach obigem Vorschlag wären pro Jahr zwar nur 5,07 Milliarden zu zahlen. Gleichzeitig wäre jedoch der Gesamtbetrag ab dem 3. Jahr schon höher. Die Maßnahme führt hierbei nicht zu einer spürbaren Mehrbelastung der Erbnehmer*innen. Denn ererbtes Geld erwirtschaftet durch Anlagen im Jahr einen durchschnittlichen Zuwachs von 5%. Mithin wird die Erbschaft durch diese Art der Besteuerung nicht vermindert, sondern lediglich ein Zuwachs gemindert und sozialgerecht verteilt. Die Reform führt mithin zu keiner merklichen Mehrbelastung der Erbnehmer*innen. Führt jedoch auf der anderen Seite zu einem spürbaren Mehrwert auf Seiten der benachteiligter Personengruppen. Durch die Verwendung der freiwerdenden Mittel können verschiedene Fördermaßnahmen für mehr Chancengleichheit finanziert werden. Für schwierige Wirtschaftslagen können Stundungen berücksichtigt werden.
Status des Antrags:
Beschlossen von der Abteilung
Vorlage zum Beschluss in der Kreisdelegiertenversammlung (09/2024)
Antrag wurde zurückgezogen